Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Potsdam der Klage der Eltern stattgegeben und die Kalkulation der der Kitagebühren als Bestandteil der Kitasatzung der Gemeinde als fehlerhaft angesehen. Die Gemeinde ging in Berufung vor das OVG Berlin-Brandenburg, welches in beiden Verfahren der Gemeinde Glienicke/Nordbahn Recht gegeben hat.
Die Eltern hatten unter anderem kritisiert, dass die Kita-Beitragssatzung auf einer fehlerhaften Kalkulation beruht. Aus ihrer Sicht hätten die Gebäude- und Gebäudeerhaltungskosten nicht in die Gebührenkalkulation aufgenommen werden dürfen. Das Gericht hingegen hat die Frage nach der Umlagefähigkeit von Gebäudekosten bei Kitas in kommunaler Trägerschaft erneut bejaht.
Ein weiterer Einwand von Eltern bestand in der Annahme, Kitagebühren dürfen nach einer Frist von vier Jahren nicht mehr endgültig den tatsächlichen Einkommensverhältnissen der Familie angepasst werden. Auch in diesem Punkt sieht die Rechtsprechung anders aus: Die Verjährungsfrist von Kitagebühren bei vorläufigen Festsetzungsbescheiden beträgt 30 Jahre (§ 22 Kita Gesetz i.V.m. § 52 Abs. 2 SGB X). Ein weiterer Kritikpunkt der Kläger war die in der Satzung festgelegte Ermittlung des Familieneinkommens. Auch hier bestätigte das OVG den in der Satzung festgelegten Einkommensbegriff als rechtmäßig.
Die Kläger suchten in einem dritten Anlauf, den Weg zum Bundesverwaltungsgericht, welches die Beschwerde der Eltern zu lies. Das Bundesverwaltungsgericht prüft indes nur, inwiefern das Landesrecht mit Bundesrecht und insbesondere mit Bundesverfassungsrecht unvereinbar ist. Diese Unvereinbarkeit konnten die Kläger nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht ansatzweise darlegen.
Zusammenfassend ist die Kitagebührensatzung der Gemeinde Glienicke/Nordbahn nach aktueller Rechtsauffassung des OVG Berlin-Brandenburg sowohl hinsichtlich der Gebührenkalkulation als auch hinsichtlich des normierten Einkommensbegriffs rechtsfehlerfrei und die landesrechtlichen Regelungen des KitaG Brandenburg enthalten bis dato keine Unvereinbarkeiten mit Bundesrecht und/oder Bundesverfassungsrecht.