Bürgerhaushalt 2018 - eingereichte Vorschläge
Die Einreichungsfrist für Vorschläge war der 31. August 2017.
Nachstehend finden Sie die eingereichten Vorschläge für den Glienicker Bürgerhaushalt 2018. Auf der Karte weiter unten können Sie die Standorte der Vorschläge verfolgen und auch nochmal die Detailbeschreibungen zur Maßnahme sich ansehen.
1. Bau von 2-4 Besucherparkplätzen als Kurzparkzone (3 Std. mit Parkkarte) am Ende der Straße "Am Kiesgrund" (nicht gültig, Verstoß gegen Bebauungsplan Nr. 1 "Glienicker Feld")
2. Bereitstellung einer Biotonne zur Abfallbeseitigung (nicht gültig, LDK ist für Abfallentsorgung zuständig)
3. Vier Hinweis-Schilder zur Partnergemeinde Plobannalec-Lesconil an den Ortseingängen (gültig, Kosten ca. 3.000 €)
4. Zuschuss i.H.v. 15.000 € für den Hort der Grundschule für eine weitere Sitzbank wie die Katze mit den Mosaiken vor dem Schulgebäude (muss nicht zur Abstimmung gestellt werden, Projekt wird aus regulärem HH 2018 finanziert)
5. Hundekotabwurfbehälter im Bereich Clara-Zetkin-/ Budapester-/ Goethe- /Frieden-/ Pariser Straße (Vorschlag kann aus regulärem Haushalt finanziert werden und wird in KW 20 vorzeitig umgesetzt)
6. Zwei Tischtennisplatten mit Windschutz im Bürgerpark (nicht gültig, Planungsausschuss hat sich gegen die Anordnung von weiteren Spielgeräten im Bürgerpark ausgesprochen)
7. Umweltschutz - Entsorgungsmöglichkeit für Elektroschrott (nicht gültig, AWU oder Fachhandel sind für die Entsorgung von Elektroschrott zuständig; mit der Verlagerung des Bauhofs Ende 2018 ist der Vorschlag ggf. zum Bürgerhaushalt 2019 möglich)
8. Fußgängerweg in der Charlottenstraße zwischen Budapester und Heidelberger Straße (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
9. Kostenlose Stromtankstelle für KFZ und E-Bike (Ladeinfrastruktur für KFZ wird im 2. HJ aus dem regulären Haushalt finanziert, für E-Bikes sind noch Abstimmungen erforderlich)
10. Hundeauslauf auf dem "Müllberg" hinter der Feuerwehr/ Bauhof (nicht gültig, aufgrund der Nachgiebigkeit des Bodens technisch nicht machbar)
11. Elektro-Zapfsäulen für Elektro-Carsharing (nicht gültig, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde)
12. Permanentblitzer Hattwichstraße (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
13. Bürger und Natur - Wiesenweg statt "Zone 30" eine "Verkehrsberuhigte Zone" (gültig, ein Antrag beim Landkreis kann gestellt werden, für den Fall des positiven Bescheids geschätzte Kosten für die Umsetzung: 200 €)
14. Zuschuss i.H.v. 7.900 € für einen Sonnenschutz über dem Buddelplatz (Innenhof) Sonnenblumenweg 44c für die Hausverwaltung Industria Wohnen GmbH (gültig, Kosten 7.900 €)
15. Verkehrsberuhigung im Sonnengarten (Straßen "Sanddornweg" und "Am Feldrain")/ (nicht gültig, vergleichbares Anliegen wurde bereits von der Straßenverkehrsbehörde geprüft und abgelehnt)
16. Wegrandbeleuchtung (z.B. Solarlampen) durch die Eichwerder Moorwiesen (nicht gültig, Flächen nicht im Eigentum der Gemeinde)
17. Zuschuss i.H.v. 12.000 € für das Gorilla-Projekt an der Grundschule (gültig, Kosten 12.000 €)
18. Multifunktionsgerät (inkl. Verbrauchsmaterial und Zubehör) für Kulturverein Glienicke e.V. (gültig, Kosten ca. 450 €)
19. Neue Präsentationsmöbel für Krimis für die Erwachsenenbibliothek (gültig, Kosten ca. 1.400 €)
20. Erweiterung/Lückenschluss Eichwerder-Fahrweg (nicht gültig, NaturSchutzFonds Brandenburg als Eigentümer lehnt die Maßnahme ab)
21. Fahrradfreundlicher Übergang an der Kreuzung Alte Schildower Straße/Jungbornstraße (gültig, ca. 3.000 €)
22. Pflastern des Trampelpfads zwischen Feuerwehr und Schotterweg/Gymnasium (nicht gültig, Fläche ist als Pflanzfläche für den naturrechtlichen Ausgleich zum Gehwegbau eingeplant)
23/30/35/78. Einen Bücherschrank im Dorfzentrum (gültig, ca. 5.500 €)
24. Rollstuhlgerechter Gehweg zwischen Sparkasse und Rathaus (gültig, Kosten ca. 15.000 €)
25. Kennzeichnung von (Nicht-) Parkflächen im Ackerdistelweg (westl. Seite) und Eichenallee (südl. Seite)/ (nicht gültig, Gemeinde lehnt weitere Kennzeichnungen von (Nicht-)Parkflächen ab)
26. Ein bodenebenes Trampolin am Spielplatz Kletterspinne (nicht gültig, Planungsausschuss hat sich gegen die Anordnung von weiteren Spielgeräten im Bürgerpark ausgesprochen)
27. Zuschuss i.H.v. 1.000 € für Renovierung der Kita Kleine Strolche e.V. (Vorschlag kann in 2018 über den regulären Haushalt finanziert werden u. muss daher nicht zur Abstimmung gestellt werden)
28. Glienicke blüht auf/ Verschönerung des Ortskerns durch ca. 5-8 Blumenampeln/-kaskaden für ein Jahr (gültig, Kosten ca. 5.500 €)
29. Erholsamer und kinderfreundlicher Bürgerpark/ 5 Bäume auf der Wiese am Spielplatz Kletterspinne sowie Umzäunung z.B. der Hälfte der Wiese (nicht gültig, widerspricht dem GVT-Beschluss Konzept Bürgerpark)
30. Bücherschrank (kooperiert mit Vorschlag 23)
31. Laptop für den Schiedsobmann (nicht gültig, kann auf Antrag aus dem regulären Haushalt bezahlt werden)
32. Trimm-Dich-Pfad mit 4-5 Geräten z.B. in den Eichwerder Moorwiesen oder auf dem Mauerweg Richtung Schildow (nicht gültig, bauliche Anlagen sind vom Naturschutzfonds Brandenburg in dem Gebiet nicht beabsichtigt)
33. Rund um das Gymnasium Schönfließer Straße/Ecke Eichenallee Ordnung schaffen/ Ausbau der Einfahrt von der Schönfließer Straße in die Eichenallee (Baumaßnahme wird im Auftrag des Schulträgers vom NGG vorbereitet, Umsetzung schätzungsweise im Jahr 2018)
34. Hauptstraße - Tempo 30 durchsetzen/ Aufstellung mind. einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit Fotobeweis im Bereich Ortskern (nicht gültig, weil die Maßnahme die Kostengrenze von 15.000 € übersteigt)
35. Bücher für alle/ Aufstellen von Regalen zum Büchertausch (s. Vorschlag 23/30)
36. Beamer und Leinwand für die Kinder- und Jugendbibliothek (gültig, Kosten ca. 2.300 €)
37. 1-2 Wasserspender für die Grundschule (muss nicht zur Abstimmung gestellt werden, Projekt bzw. 3 Wasserspender werden aus regulärem HH 2018 finanziert)
38. Anschaffung von 1-2 mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten (gültig, Verweis auf Vorschlag 70)
39/43/84. Laubsäcke (nicht gültig, es gilt die 2-Jahres-Frist: Kreis der Begünstigten hat 2017 Laubsäcke inkl. Abholung unentgeltlich aus BHH erhalten, kann erst wieder vom BHH 2020 profitieren)
40. Prämie für Feuerwehr Frauen/Männer für Hochwasser-Einsätze im Sommer 2017 (gültig, Kosten 2.250 €)
41. Chancen für den Kinder Basketball/ Umrüstung der 8 Standard-Körbe in absenkbare Körbe (gültig, Kosten ca. 6.000 €)
42. Spritziges Glienicke/ Fontäne oder Springbrunnen für den Dorfteich (Vorschlag muss nicht zur Abstimmung gestellt werden, da eine Anlage bereits vorhanden ist. Diese wurde in diesem Jahr wegen Baumaßnahmen und Witterungsverhältnissen nicht eingesetzt.)
39/43/84. Bereitstellung von Laubsäcken für Grundstücke mit Straßenbäumen, s. 2017 (nicht gültig, es gilt die 2-Jahres-Frist: Kreis der Begünstigten hat 2017 Laubsäcke inkl. Abholung unentgeltlich aus BHH erhalten, kann erst wieder vom BHH 2020 profitieren)
44. Rettet die Wiesen (Vorschlag ist für 2018 über den regulären Haushalt geplant u. muss daher nicht zur Abstimmung gestellt werden)
45. Fünf Sitzbänke im Bereich der Gehwege im Bürgerpark zwischen Goebenstraße und Am Kiesgrund (gültig, Kosten 4.000 €)
46. Fußgängerüberweg/Zebrastreifen B96 Oranienburger Chaussee/ Leipziger Straße (nicht gültig, Gemeinde nicht Straßenbaulastträger)
47. Eine Parkbank für den Wiesenweg (gültig, Kosten ca. 3.000 €)
48. 2-3 Kurzzeitparkplätze Kornblumenweg/Ahornallee (nicht gültig, Genehmigung des Straßenverkehrsamtes erforderlich, an anderer Stelle gab es schon eine Ablehnung)
49. Fußgängerüberweg Karl-Liebknecht-Straße auf Höhe Karlstraße/Elisabethstraße (nicht gültig, Straße ist Kreisstraße und damit die Gemeinde nicht Straßenbaulastträger)
50. Tempo 30 Markierung auf dem Asphalt auf der Hauptstraße (nicht gültig, Hauptstraße ist eine Kreisstraße, Markierung ist vom Straßenverkehrsamt anzuordnen)
51. Spielelandschaft für unter 3-Jährige für die Kita Mischka (gültig, Kosten ca. 3.500 €)
52. Digitale Spiegelreflexkamera für die Foto AG Grundschule (gültig, Kosten ca. 700 €)
53. Neue Spielfläche für die Kita Burratino (gültig, Kosten ca. 6.700 €)
54. Wasserspielplatz/Matschanlage (wird im Rahmen der Modernisierung des Spielplatzes im Sonnengarten noch in 2017 gebaut)
55. Zuschuss i.H.v. 200 € für Tierpark-Besuch für die Kita Kleine Strolche e.V. (muss nicht zur Abstimmung gestellt werden wegen Erstattungsanspruch aufgrund Versorgungsauftrag des Kindes)
56. Fußgängerüberwege Ortseingang/Casa Reha, am Dorfteich vor Reichelt/Edeka, Kreuzung Märkische Allee/Lessingstraße, Bushaltestelle am Waldschlößchen und Bushaltestelle Paul-Singer-Straße (nicht gültig, für einige Örtlichkeiten laufen die Antragsverfahren, es ist aber zu beachten, dass die benannten Straßen Kreisstraßen sind)
57. Erhaltung und Verbesserung des Bürgerparks (nicht gültig, das Anlegen von zusätzlichen Pflanzflächen widerspricht dem Planungskonzept)
58. Spende i.H.v. 10% des Bürgerhaushalts an Ärzte ohne Grenzen oder eine andere Hilfsorganisation (nicht gültig, kein Bezug zur örtlichen Gemeinschaft gem. §2 Abs. 1 BbgKVerf und nicht zu den Aufgaben einer Gemeinde gem. §2 Abs. 2 BbgKVerf.)
59/61/63/79. Neugestaltung des Rondells am Kreisverkehr an der Feuerwehr (gültig, Kosten ca. 10.000 €)
60. Pflegeschnitte der Bäume entlang des Wiesenwegs (gültig, Kosten ca. 5.000 €)
61. Verkehrskreisel an der Feuerwehr verschönern (gültig, Verweis auf Vorschlag 59)
62/85. Bienen ín Glienicke (gültig, Kosten ca. 800 €)
63. Kreiselkunst für den Kreisverkehr Feuerwehr (gültig, Verweis auf Vorschlag 59)
64. Spiegel an Kreuzungen/Einmündungen in der Märkischen Allee (nicht gültig, ein Test ergab keine Verbesserung der Einsicht in die Straße)
65. Aufstellung eines Zaunes um das NGG und eine Bepflanzung rundherum (nicht gültig, für die Einfriedung des NGG ist der Schulträger verantwortlich)
66. Aufstellung eines Containers zur Entsorgung von Elektrokleingeräten (nicht gültig, AWU oder Fachhandel sind für die Entsorgung von Elektroschrott zuständig; mit der Verlagerung des Bauhofs Ende 2018 ist der Vorschlag ggf. zum Bürgerhaushalt 2019 möglich)
67. Zuschuss i.H.v. 1.500 € für einen Ersatzbaum auf dem Grundstück des Seniorenpflegeheim Angerhof (gültig, Kosten 1.500 €)
68. Zuschuss i.H.v. 800 € für wöchentliche Chorproben mit einem Chorleiter für die Bewohner des Seniorenpflegeheim Casa Reha Angerhof für 1 Jahr (gültig, Kosten ca. 800 €)
69. Zuschuss i.H.v. 900 € für Einsatz eines speziell ausgebildeten Künstlers in Form eines "Clowns" im Seniorenheim Casa Reha Angerhof/ 4 Einsätze in 2018 (gültig, Kosten ca. 900 €)
38/70. Geschwindigkeitsanzeige Display für die Hauptstraße (gültig, Kosten für 2 Geräte ca. 7.000 €)
71. Umsetzung der Trainer-/Ersatzbank-Kabinen am Großfeld (gültig, Kosten ca. 10.000 €)
72. Zehn Stellwände für den Outdoorbereich (gültig, Kosten ca. 6.000 €)
73. Konfliktlotsenausbildung an der Grundschule Glienicke/Nordbahn (gültig, Kosten ca. 9.000 €)
74. Übernahme des Teilnehmerbeitrags für 2018 für die Gemeinde in der Initiative Stadtradeln.de (gültig, Kosten 900 €)
75. Einen stattlichen Baum für den Kreisverkehr Schönfließer Straße an der Feuerwehr (nicht gültig, Untergrund mit Leitungsbestand verschiedenster Medien lässt keine Baumpflanzung zu)
76. Erweiterung des freien WLANs in Glienicke/Nordbahn (nicht gültig, es gilt die 2-Jahres-Frist: Begünstigte hat 2017 Geld aus BHH erhalten, kann erst wieder vom BHH 2020 profitieren)
77. Fußgängerüberweg, Ampel oder eine Verkehrsinsel auf der B96 zwischen Nohlstraße und Leipziger Straße (nicht gültig, Zuständigkeit liegt beim Landesbetrieb für Straßenwesen)
78. Offener Bücherschrank für Glienicke (Verweis auf Vorschlag 23/30/35)
79. Bepflanzung Kreisverkehr Feuerwehr (gültig, Verweis auf Vorschlag 59)
80. Mini-Glienicke - Spielstadt für Kinder und Jugendliche/ Zuschuss i.H.v. 12.000 € für Artifex für eine Projektwoche in den Sommerferien 2018 mit Vorbereitungskurs 20x2 Std. (gültig, Kosten 12.000 €)
81. Neue Sitzgelegenheiten für den Garten des Bürgerhauses (wird umgesetzt; Erneuerung ist für 2018 aus dem regulären Haushalt vorgesehen)
82. Glienicker Künstler in der Partnergemeinde (gültig, Kosten 3.000 €)
83. Befestigung des Sandweges zwischen Stegen Eichwerder Moorwiesen (nicht gültig, NaturSchutzFonds Brandenburg als Eigentümer lehnt die Maßnahme ab)
39/43/84. Kostenlose Laubsäcke (wie im Vorjahr) für Straßenlaub (nicht gültig, es gilt die 2-Jahres-Frist: Kreis der Begünstigten hat 2017 Laubsäcke inkl. Abholung unentgeltlich aus BHH erhalten, kann erst wieder vom BHH 2020 profitieren)
85. Bienenstöcke (Verweis auf Vorschlag 62)
86. Überdachte Sitzgruppe am Waldeingang Charlottenstraße/Maxim-Gorki-Straße (gültig, Kosten ca. 10.000 €)
Hier finden Sie die Karte mit den Standorten der Vorschläge. Klicken Sie auf die bunten Markierungen und es öffnet sich der jeweilige Vorschlag mit der Vorschlagsnummer, Titel und einer Kurzbeschreibung der Idee.
Markierungen:
gelb = in Prüfung
grün = gültig
hellgrün = Maßnahme wird (schon jetzt) umgesetzt bzw. gibt es bereits
rot = nicht gültig